Krankenfahrt beantragen – Alles, was Sie vorher wissen sollten

Eine Krankenfahrt ist für viele Patientinnen und Patienten ein wichtiges Element, um notwendige ärztliche Behandlungen sicher und zuverlässig wahrnehmen zu können. Doch wann genau dürfen Sie eine solche Fahrt in Anspruch nehmen, welche Voraussetzungen gelten, und wie läuft die Beantragung bei der Krankenkasse ab?

In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie vor der Beantragung eines Krankentransports wissen sollten – von den rechtlichen Grundlagen über die Kostenübernahme, erforderliche Unterlagen bis hin zu praktischen Tipps für die richtige Vorbereitung.

Wann darf man eine Krankenfahrt beantragen?

Nicht jede Fahrt zu einer Behandlung gilt automatisch als Krankenfahrt. Die Krankenkasse genehmigt solche Fahrten nur, wenn ein medizinisch notwendiger Grund vorliegt. Das bedeutet, dass die Fahrt aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich sein muss, um eine ambulante Behandlung oder eine stationäre Aufnahme wahrzunehmen.

Typische Fälle, in denen eine Krankenbeförderung genehmigt werden kann, sind etwa, wenn Sie körperlich nicht in der Lage sind, öffentlichen Verkehrsmitteln zu nutzen, oder wenn Ihr Gesundheitszustand eine besondere Betreuung während der Beförderung erfordert. Auch wenn Sie über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ verfügen, oder einen Pflegegrad 3 (bzw. eine Pflegestufe 2) haben, kann dies die Genehmigung durch die Krankenkasse erleichtern.

Die gesetzliche Krankenkasse darf gemäß § 60 SGB V eine Krankenbeföderung nur übernehmen, wenn diese aus zwingenden medizinischen Gründen erfolgt. In diesen Fällen ist die Verordnung durch den behandelnden Arzt entscheidend, der bescheinigt, dass die Fahrt gesundheitlich notwendig ist.

Unterschied zwischen Krankenfahrten und Rettungsfahrten

Viele Versicherte verwechseln häufig die Krankenbeförderung mit einer Rettungsfahrt. Doch der Unterschied liegt in der medizinisch-fachlichen Betreuung und dem Zweck der Beförderung.

Eine Rettungsfahrt wird in akuten Notfällen durchgeführt, wenn sofortige medizinisch-fachliche Betreuung durch Fachpersonal erforderlich ist – beispielsweise bei einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder schweren Unfall. Hier kommt ein Krankentransportwagen (KTW) oder sogar ein qualifizierter Krankentransport zum Einsatz. Diese Krankentransporte werden in der Regel von der Notrufzentrale koordiniert und können nicht selbst beantragt werden.

Eine Fahrt für Patienten hingegen ist eine geplante Beförderung, die aus medizinischen Gründen notwendig ist, aber keine sofortige Notfallversorgung erfordert. Sie dient etwa dazu, Patientinnen und Patienten zu einer ambulanten Behandlung oder einer stationären Behandlung zu bringen. Hier reicht häufig ein Taxi oder Mietwagen, sofern eine medizinische Verordnung vorliegt.

Krankenfahrt beantragen – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Damit Ihre Krankenkasse die Kosten für Fahrten übernimmt, müssen Sie bestimmte Schritte beachten. Im Folgenden erhalten Sie eine einfache Anleitung, um die Bewilligung reibungslos zu beantragen.

  1. Ärztliche Verordnung einholen
    Ihr behandelnder Arzt stellt eine Verordnung zur Krankenbeförderung aus. Darin bestätigt er, dass die Fahrt zwingend aus medizinischen Gründen notwendig ist.

  2. Vorherige Bescheide durch die Krankenkasse
    Reichen Sie die Verordnung vorab bei der Krankenkasse ein. Die Bewilligung der Krankenkasse ist in vielen Fällen Pflicht, insbesondere bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen.

  3. Auswahl des Beförderungsmittels
    Je nach Gesundheitszustand kann die Fahrt mit einem Taxi oder Mietwagen, einem Krankentransportwagen (KTW) oder öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen.

  4. Abrechnung und Erstattung
    Nach erfolgter Fahrt erfolgt die Abrechnung entweder direkt über das Transportunternehmen mit der Krankenkasse oder Sie reichen die tatsächlich entstandenen Kosten selbst ein.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen die Kosten übernimmt, hilft ein Anruf bei Ihrer Krankenversicherung weiter.

Welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?

Für die Beantragung eines Krankentransports benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung
  • Ihren Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen, falls vorhanden
  • Einen Nachweis über Ihren Pflegegrad 3 oder Ihre Pflegestufe 2, sofern relevant
  • Eventuell Nachweise, dass Sie keine öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen können
  • Eine Bestätigung über die ambulante oder stationäre Behandlung

Diese Unterlagen sind erforderlich, um die Kostenabdeckung zu sichern und die Genehmigung schnell zu erhalten. Beachten Sie, dass die Krankenkasse zur Genehmigung oft eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse verlangt, bevor die Fahrt angetreten wird.

Kostenübernahme & Zuzahlung bei Krankenfahrten

Die Krankenkasse trägt die Kosten für einen Krankentransport, wenn sie medizinisch notwendig ist und eine medizinische Verordnung vorliegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, in welchen Fällen die Krankenkasse eine solche Leistung der Krankenkasse aus zwingenden Gründen erbringen darf.

Laut § 60 SGB V können Versicherte jedoch zu einer Zuzahlung verpflichtet sein. Diese beträgt zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens 5 Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Das bedeutet, Sie zahlen zehn Prozent der Kosten pro Fahrt, bis die gesetzliche Höchstgrenze erreicht ist. Die Krankenkasse trägt dann den Rest der tatsächlich entstandenen Kosten.

Vorteil Beschreibung
Erstattung der Fahrtkosten Die Krankenkasse übernimmt den Großteil der Fahrkosten.
Planungssicherheit Durch die Genehmigung wissen Sie, dass die Kosten erstattet werden.
Sicherheit & Komfort Spezialisierte Fahrer und Fahrzeuge sorgen für sichere Beförderung.
Individuelle Betreuung Besonders für pflegebedürftige Personen hilfreich.
Abrechnung direkt mit der Krankenkasse Kein finanzielles Risiko durch direkte Abrechnung.

Besondere Regelungen bei Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie

Patientinnen und Patienten, die regelmäßig zur ambulanten Behandlung wie Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie müssen, profitieren von besonderen Regelungen.

Hier gilt: Diese Fahrten zu ambulanten Behandlungen sind bereits als medizinisch notwendige Fahrten anerkannt. Sie benötigen zwar eine Verordnung, aber in der Regel keine separate Genehmigung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten automatisch, da der Gemeinsame Bundesausschuss diese Leistung der Krankenkasse ausdrücklich festgelegt hat.

Darüber hinaus gilt: Bei regelmäßigen Fahrten zu einer ambulanten Behandlung können auch Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 3 eine Dauerverordnung erhalten. Das reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich und sichert die kontinuierliche Kostenübernahme.

Tipps für Patienten & Angehörige

Eine gute Vorbereitung kann viel Stress ersparen. Planen Sie Ihre Fahrt rechtzeitig, um Pünktlichkeit und Sicherheit zu gewährleisten.

Programme, die helfen können:

  • Unterstützung durch die gesetzliche Krankenkasse bei der Terminplanung
  • Kooperationen mit Fahrdiensten, die auf medizinisch notwendige Fahrten spezialisiert sind
  • Hilfeprogramme für pflegebedürftige oder mobilitätseingeschränkte Personen
  • Beratung über Zuzahlungen und Befreiungsmöglichkeiten

Strategien zur optimalen Vorbereitung:

  • Terminabsprache: Stimmen Sie Ihre ambulante Behandlung mit der Fahrt genau ab.
  • Dokumente prüfen: Haben Sie alle Verordnungen und Nachweise dabei?
  • Mobilität planen: Klären Sie vorab, ob ein Krankentransportwagen (KTW) oder ein normales Taxi oder Mietwagen nötig ist.
  • Begleitperson organisieren: Wenn Sie nach der Behandlung Unterstützung benötigen, sollte eine vertraute Person Sie begleiten.

So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten und stellen sicher, dass die Krankenkasse zur Genehmigung keine Unterlagen nachfordert.

Häufige Fehler beim Beantragen

Auch wenn der Prozess auf den ersten Blick einfach erscheint, gibt es typische Stolperfallen, die häufig vermieden werden können.

Ein häufiger Fehler ist das Antreten der Fahrt ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse. In diesem Fall kann es passieren, dass die Krankenkasse die Kosten nicht erstattet. Auch unvollständige Unterlagen oder eine fehlende ärztliche Verordnung führen oft zu Problemen.

Ein weiterer Fehler liegt in der Wahl des falschen Beförderungsmittels. Wenn eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich wäre, wird ein Krankentransport unter Umständen nicht genehmigt. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der behandelnde Arzt die Verordnung von Krankenfahrten genau ausfüllen und begründen, warum die Fahrt zwingend erforderlich ist.

FAQ

1. Benötigen Sie einen Krankentransport oder eine Krankenfahrt?
Wenn Sie keine akute medizinische Betreuung während der Fahrt benötigen, genügt eine Krankenbeförderung. Bei gesundheitlichen Gründen notwendiger Betreuung wird ein Krankentransport angeordnet.

2. Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Fahrten?
Die Krankenkasse erstattet die Kosten für Fahrten, wenn sie medizinisch notwendig und verordnet sind.

3. Muss die Fahrt vorher genehmigt werden?
In den meisten Fällen ja. Die Krankenkassen hat der Gemeinsame Bundesausschuss verpflichtet, nur genehmigte Krankenfahrten zu bezahlen.

4. Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt über das Transportunternehmen oder Sie reichen die tatsächlich entstandenen Kosten zur Übernahme der Fahrkosten ein.

5. Gibt es Ausnahmen für pflegebedürftige Personen?
Ja, Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 3 oder höher erhalten oft eine vereinfachte Verordnung.

6. Was passiert bei einer ambulanten Operation?
Auch Fahrten zum Arzt im Zusammenhang mit einer ambulanten Operation können übernommen werden, wenn diese aus zwingenden gesundheitlichen Gründen erforderlich sind.

7. Welche Rolle spielt der Bundesgesundheitsgremium?
Der Gemeinsame Bundesausschuss legt fest, in welchen Fällen eine Leistung der Krankenkasse zulässig ist und wann eine Kostenübernahme greift.

8. Wie hoch ist die Zuzahlung?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Fahrkosten, maximal zehn Euro pro Fahrt.

9. Was ist die Voraussetzung für eine Kostenübernahme?
Die Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Krankenkasse.

10. Was gilt für Patienten im Pflegeheim?
Auch Bewohner eines Pflegeheims haben Anspruch auf eine Fahrdienstleistung, sofern sie die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen.

Schlusswort
Die Beantragung und Vorbereitung eines Krankentransports mag auf den ersten Blick komplex erscheinen – doch mit der richtigen Verordnung, einer klaren Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse und etwas Vorbereitung lässt sich der Prozess stressfrei gestalten.

Ob Sie eine stationäre Behandlung, eine ambulante Operation oder regelmäßige Fahrten zu ambulanten Behandlungen benötigen: Wenn Sie die Regeln des SGB V kennen und die Genehmigung der Krankenkasse rechtzeitig einholen, wird Ihre Fahrt reibungslos verlaufen – und die Krankenkasse übernimmt die Kosten zuverlässig.

So wird Ihre medizinisch notwendige Fahrt zu einem sicheren und planbaren Bestandteil Ihrer Behandlung – im Zusammenhang mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, die Ihre Mobilität und Gesundheit unterstützt.