Unsere speziell ausgestatteten Krankentransportwagen bringen Rollstuhlnutzer sicher und komfortabel ans Ziel – ob zur ambulanten Behandlung, zur Reha oder ins Pflegeheim.
Für Ihre Fahrt zur ambulanten Behandlung oder Untersuchung bieten wir Ihnen zuverlässige Krankentransporte. Ob einmalig oder regelmäßig: Wir bringen Sie pünktlich zur Praxis und zurück.
Spezialisierte Fahrten zu Ihren Dialyseterminen werden durch unser geschultes Team mit größter Rücksicht durchgeführt.
Auch private Krankenfahrten – z. B. für Einkäufe, Besuche oder Ereldigungen– übernehmen wir. Wenn Sie einen privaten Krankentransport benötigen, sind wir Ihr Partner.
Unsere Transporte zu Rehabilitationszentren garantieren eine sichere, stressfreie Fahrt, perfekt für pflegebedürftigte Patienten.
Stressfreie Fahrten zu ärztlichen Untersuchungen – sicher hin und zurück. Wir kümmern uns zuverlässig um Ihre Mobilität.
Speziell ausgerichtete Dienste für den Transport in Tragestühlen, ideal für Treppen und enge Räume.
Viele Krankenfahrdienste bieten einen 24-Stunden-Service an, insbesondere in größeren Städten. Es ist jedoch ratsam, die Verfügbarkeit im Voraus zu klären, besonders wenn Sie außerhalb der üblichen Geschäftszeiten oder an Feiertagen eine Fahrt benötigen.
Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse hängt von der medizinischen Notwendigkeit und den spezifischen Richtlinien Ihrer Krankenversicherung ab. In den meisten Fällen wird eine Kostenübernahme gewährt, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Fahrt medizinisch notwendig ist.
Sie können einen Krankenfahrdienst telefonisch, über unser Buchungsformular oder direkt durch Ihr Krankenhaus oder Ihre medizinische Einrichtung buchen. Es empfiehlt sich, den Dienst rechtzeitig zu planen, um Verfügbarkeit zu gewährleisten.
Ja, die meisten Krankenfahrdienste erlauben es, dass eine Begleitperson den Patienten während der Fahrt begleitet. Dies kann besonders wichtig sein für Patienten, die Unterstützung benötigen oder minderjährig sind.
Falls Sie einen Pflegegrad 4 oder 5 besitzen, oder einen Pflegegrad 3 in Kombination mit einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung haben, oder schwerbehindert mit den Kennzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ sind, benötigen Sie für Transporte zur nächsten Behandlungsstätte keine vorherige Genehmigung. Sollten diese Bedingungen nicht auf Sie zutreffen, ist eine vorherige Zustimmung Ihrer Krankenkasse für den Transport erforderlich. Wir stehen Ihnen selbstverständlich unterstützend im Genehmigungsprozess zur Seite.